Artikel zum Thema: Entgeltfortzahlung
Kurz-Info: Klarstellung zur Entgeltfortzahlung bei Dienstnehmerunfällen
Der Stichtag 30. September 2002 für die Entgeltfortzahlung bei Unfällen von Dienstnehmern bezieht sich auf das Datum des Unfalles und nicht des Dienstnehmereintrittes (Klienten-Info März 2003).
Bild: © webdata - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Steinbichler Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
© Steinbichler Steuerberatung GmbH | Klienten-Info