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Artikel zum Thema: ASVG
![Der freie Dienstvertrag - Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht](https://www.klienten-info.at/inimg/xl/82.jpg)
Der freie Dienstvertrag - Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
Dezember 2009
Begriff des freien Dienstvertrages § 4 Abs 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) definiert den Begriff des freien Dienstnehmers: Jemand verpflichtet sich für bestimmte oder unbestimmte Zeit...
![Baubranche: Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge ab September 2009](https://www.klienten-info.at/inimg/xl/82.jpg)
Baubranche: Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge ab September 2009
August 2009
Die bereits im Jahr 2008 mit dem AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz in das ASVG aufgenommen Haftungsbestimmungen für Auftraggeber von Bauleistungen werden mit 1. September 2009 wirksam, da die technischen...
![Wichtige Termine 2008 im Überblick](https://www.klienten-info.at/inimg/xl/15.jpg)
Wichtige Termine 2008 im Überblick
Januar 2008
Neuerungen ab 2008 sind kursiv gedruckt, (KI MM/JJ): Ausgabe der Klienten-Info Ab 1. Jänner Meldebestimmungen ASVG: Mindestangaben vor Arbeitsantritt Flexicurity-Paket: Einbeziehung der Freien...
![Änderungen für Dienstnehmer ab 2008](https://www.klienten-info.at/inimg/xl/17.jpg)
Änderungen für Dienstnehmer ab 2008
Januar 2008
Neuregelung der Reisekostenersätze (Reisekosten-Novelle 2007) siehe auch Klienten-Info 09/2007 :: Tagesgelder Steuerfreie Tagesgelder gem. § 26 Z 4 EStG i.H.v. maximal € 26,4 gelten für...
![Mitarbeit im Verein: Im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht](https://www.klienten-info.at/inimg/xl/20.jpg)
Mitarbeit im Verein: Im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Oktober 2007
:: Arbeitsrecht Zunächst ist zu unterscheiden, welche Art der Tätigkeit vorliegt: Haupt- oder Nebentätigkeit Echtes oder Freies Dienstverhältnis Werkvertrag Leistung durch...
![Lohnerhöhung ohne Lohnnebenkosten](https://www.klienten-info.at/inimg/xl/100.jpg)
Lohnerhöhung ohne Lohnnebenkosten
September 2007
Eine reguläre Lohnerhöhung kostet dem Arbeitgeber ca. 130% der Bruttoerhöhung, wobei dem Arbeitnehmer oft weniger als 50% der Bruttoerhöhung netto zufließt. Es ist daher verständlich,...