30. Mai 2017

Newsletter-Anmeldung

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.mstb.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Steuerreform 2005 - die wichtigsten Neuerungen im Überblick


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Steuerreform 2005 - die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Mai 2004
Kategorien: Klienten-Info

Am 23. März 2004 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2005 beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen das Einkommensteuer-, das Körperschaftsteuer- und das Finanzstrafgesetz.

Lohn- und Einkommensteuer

:: Tarifreform
Bei Arbeitnehmern ohne Alleinverdienerabsetzbetrag sind Bruttojahreseinkommen von € 15.770,- (2004: € 14.500,-) und bei Pensionisten von € 13.500,- (2004: € 12.500,-) steuerfrei - die Einkommen von Selbständigen sind bis zu einem Betrag von € 10.000,- (2004: € 8.888,-) steuerfrei.

Praktikerformel für die Steuerberechnung:

Bei einem Einkommen von Einkommensteuer
€ 0,- bis € 10.000,- 0
€ 10.000,- bis € 25.000,- Einkommen * 38,333% - € 3.833,00
€ 25.000,- bis € 51.000,- Einkommen * 43,596% - € 5.150,50
über € 51.000,-   Einkommen * 50% - € 8.414,50

:: Vorteile für Familien & Alleinverdiener
Die Höhe der Absetzbeträge bleibt unverändert (Verkehrs- € 291,- Arbeitnehmer- € 54,- Pensionistenabsetzbetrag € 400,-), jedoch wurden zur Einkommenstärkung von Familien Kinderzuschläge zum Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag eingeführt. Zusätzlich zum Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag in der Höhe von € 364,- gilt für das erste Kind ein Zuschlag von € 130,-, für das zweite € 175,- und für jedes weitere Kind € 220,-. Familien/Alleinerzieher mit geringem Einkommen profitieren ebenfalls von dieser Regelung, da der Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag inkl. den Zuschlägen als Negativsteuer ausbezahlt wird. Darüber hinaus wurde die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag von € 4.400,- auf € 6.000,- erhöht.

:: Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuertarif wird für Einkünfte ab 1. Jänner 2005 von 34% auf 25% gesenkt. Gleichzeitig wurde die Bemessungsgrundlage durch die Abschaffung der steuerfreien Übertragung von stillen Reserven und durch den Wegfall der Eigenkapitalverzinsung erhöht. Werden Gewinne einer Kapitalgesellschaft zu 100% an eine natürliche Person ausgeschüttet (KöSt zzgl. 25%ige KESt), reduziert sich die Gesamtbelastung von 50,5% auf 43,75%.
Zweite wichtige Maßnahme ist die Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen Organschaft. Finanziell verbundene Körperschaften (mehr als 50%) können grenzüberschreitend Gewinne und Verluste ausgleichen.

:: Finanzstrafrecht
Es kommt zu einer Verschärfung des Finanzstrafrechts und der Steuerprüfungen (u.a. Ausweitung des Prüfungszeitraumes von 3 auf 5 Jahre, der Freiheitsstrafe von 3 auf 5 Jahre). Die Einführung des Pauschalabgabegesetzes ("Steueramnestie") ist nicht mehr Bestandteil des Reformpaketes.

:: Sonstige Maßnahmen:
- Generelle Erhöhung der Pendlerpauschale um 15%
- Kirchenbeiträge sind bis zu einem Betrag von € 100,-/Jahr (bisher: € 75,-) absetzbar.
- Abschaffung der Schaumweinsteuer, Senkung der Biersteuer
- Geringere Besteuerung von Agrardiesel
- Verkürzung der Verjährungsfristen (Bemessungsverjährung bei hinterzogenen Abgaben 7 Jahre (bisher 10) -Absolute Verjährung 10 Jahre (bisher 15)
Die genannten Maßnahmen im Familienbereich (Erhöhung der Zuverdienstgrenze, Kinderzuschläge) und die Anhebung der Pendlerpauschale sollen bereits im Kalenderjahr 2004 gelten.

Bild: © Tino Neitz - Fotolia

Return to Top ▲Return to Top ▲