30. Mai 2017

Steuern A-Z

Artikel zum Thema: Beschwerdezinsen

Erneute Erhöhung des Basiszinssatzes

April 2023
Kategorien: Klienten-Info

Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank im Kampf gegen die Inflation beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,5 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 2,88 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.

 

Seit 22.3.2023

Bis 8.2.2023

Stundungszinsen

4,88 %

4,38 %

Aussetzungszinsen

4,88 %

4,38 %

Anspruchszinsen

4,88 %

4,38 %

Beschwerdezinsen

4,88 %

4,38 %

Umsatzsteuerzinsen

4,88 %

4,38 %

Bild: © Adobe Stock - SObeR 9426

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