Steinbichler Steuerberatung GmbH

Herzog-Odilo-Straße 52
A-5310 Mondsee

Telefon: +43 (0) 6232 / 2398
Fax: +43 (0) 6232 / 4920

E-Mail: 

30. Mai 2017

Steuern A-Z

Artikel zum Thema: Amtswege

Bescheidänderung wegen rückwirkender Ereignisse

August 2004
Kategorien: Klienten-Info

Mit § 295 a BAO wird ein bisher fehlender Rechtsbehelf neu eingeführt. Danach kann ein Bescheid von Amtswegen oder auf Antrag der Partei abgeändert werden, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang der Steuerpflicht hat.

Im folgenden seien hierfür Beispiele angeführt:

Rückwirkendes Ereignis:

  • Nachträgliche Besteuerung im Ausland
  • Rückzahlungen und Nachzahlungen begünstigt versteuerter Lohnbestandteile
  • Minderung oder Erhöhung begünstigter Beteiligungsver-äußerungen
  • Erstattung geltendgemachter außergewöhnlicher Belastungen

Kein rückwirkendes Ereignis:

  • Rückzahlung von Provisionsvorschüssen an einen Handelsvertreter
  • Nachträgliche Werbungskosten oder Kaufpreisminderungen bei Spekulationsgeschäften

In letzteren Fällen sind die Zahlungen im Jahr der Zahlung steuerwirksam.

Bild: © Ewa Walicka -Fotolia

Return to Top ▲Return to Top ▲