30. Mai 2017

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Die Weichen für die (erweiterte) steuerliche Absetzbarkeit von Spenden sind gestellt


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Die Weichen für die (erweiterte) steuerliche Absetzbarkeit von Spenden sind gestellt

Januar 2009
Kategorien: Klienten-Info

Rückwirkend ab 1. Jänner 2009 sollen Spenden für mildtätige (karitative) Zwecke und für Entwicklungsarbeit – nicht aber z.B. für Tierschutz- und Umweltorganisationen – steuerlich absetzbar gemacht werden. Private können demnach maximal Spenden in Höhe von 10% des Einkommens geltend machen, bei Firmen, Institutionen und Stiftungen liegt die Grenze bei höchstens 10% des Vorjahresgewinns. Die Neuregelung soll Ende März bzw. Anfang April 2009 Gesetz werden und dehnt die bereits geltende Abzugsfähigkeit von Spenden aus dem Betriebsvermögen an z.B. Museen deutlich aus. Spenden im Rahmen der Aktion „Licht ins Dunkel 2008“ können ebenfalls im Jahr 2009 von der Steuer abgesetzt werden, sofern die Einzahlung (z.B. per Erlagschein) erst 2009 erfolgt.

Seitens der begünstigten Hilfsorganisationen ist ein Nachweis über eine zumindest bereits dreijährige karitative Tätigkeit zu erbringen. Darüber hinaus ist die jährliche Vorlage von durch einen Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschlüssen Voraussetzung. Es ist nicht auszuschließen, dass in den nächsten Jahren die Liste der spendenbegünstigten Organisationen erweitert wird.

Bild: © webdata - Fotolia

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