Steinbichler Steuerberatung GmbH

Herzog-Odilo-Straße 52
A-5310 Mondsee

Telefon: +43 (0) 6232 / 2398
Fax: +43 (0) 6232 / 4920

E-Mail: 

30. Mai 2017

Steuern A-Z

Klienten-Info - Archiv

Kurz-Info: Anspruchsverzinsung ab 1. Oktober

November 2003
Kategorien: Klienten-Info

Die Höhe der Anspruchszinsen setzt sich aus den Differenzbeträgen (Nachforderungen oder Gutschriften) an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zusammen. Die Berechnung erfolgt tageweise in der Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz. Die Anspruchszinsen betragen 3,47 %. Rechtzeitig bedeutet nicht unbedingt, dass die angeführten Maßnahmen bereits per 1. Oktober 2003 getroffen werden müssen. Übersteigen nämlich die Anspruchszinsen nicht den Betrag von EUR 50,-, kommt es zu keiner Zinsenvorschreibung. Darüber hinaus kann der zinsenfreie Zeitraum mit folgender Formel berechnet werden:

(EUR 49,99 x 365) / (Zinssatz x Nachforderung)

:: Die Nachforderungszinsen können vermieden werden, durch rechtzeitige

  • Einreichung der Steuererklärungen
  • Entrichtung einer Anzahlung in der voraussichtlichen Höhe der zu erwartenden Nachzahlung bzw.
  • mittels Kombination von Einreichung der Steuererklärungen und Anzahlung.

Bild: © B. Wylezich - Fotolia

Return to Top ▲Return to Top ▲