Steinbichler Steuerberatung GmbH

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30. Mai 2017

Steuern A-Z

Artikel zum Thema: IBAN

Kurz-Info: EU-Standardüberweisung ab 1. Jänner 2006 bis € 50.000,- spesenbegünstigt

Die Betragsobergrenze wurde von bisher € 12.500,- auf € 50.000,- angehoben. Bis zu diesem Betrag werden Überweisungen innerhalb der EU zum gleichen Preis wie Inlandsüberweisungen durchgeführt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Zahlung in EUR
  • Bis EUR 50.000,-
  • Angabe der IBAN des Begünstigten und der BIC der Empfängerbank
  • Von einem EUR-Konto zugunsten eines EUR-Kontos innerhalb der EU

Empfehlung: Anforderung der Kontokennungsmerkmale von ausländischen Geschäftspartnern und Weiterleitung der eigenen IBAN und BIC an diese.

Bild: © Markus Bormann - Fotolia

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