30. Mai 2017

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Erhöhung der Stundungs- und Aussetzungszinsen


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Erhöhung der Stundungs- und Aussetzungszinsen

Februar 2005
Kategorien: Klienten-Info

Ab 1. Februar 2005 werden diese Zinssätze erhöht und zwar um 0,5% die Stundungszinsen und um 1% die Aussetzungszinsen, sodass nunmehr folgende Zinssätze gelten:

  Stundungszinsen Aussetzungszinsen
Bis 31. Jänner 2005 5,47% 2,47%
Ab 1. Februar 2005 5,97% 3,47%

Solange der Basiszinssatz von 1,47% gilt, bleibt es voraussichtlich bei den oben angeführten Zinssätzen.

Bild: © rangizzz - Fotolia

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