Artikel zum Thema: Rechtsform
Thermische Gebäudesanierung - Förderungen für Unternehmen ab dem 28.3.2011
Die Bundesregierung stellt im Jahr 2011 insgesamt 100 Mio. € für thermische Sanierungen zur Verfügung. Davon entfallen 70 Mio. € auf private Haushalte und 30 Mio. € auf gewerblich genutzte Gebäude. Die Anträge für Betriebe können von 28.3. bis 30.9.2011 gestellt werden.
Allgemeines zur Förderung
Der Förderungswerber ist verpflichtet, die Abwicklungsstelle, namentlich die KPC-Kommunalkredit Public Consulting, über andere in Anspruch genommene Förderungen zu informieren. Beachten Sie bitte, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht. Wird die Förderung gewährt, hat die KPC einen Förderungsvertrag mit dem Förderungswerber zu schließen, der Bedingungen, Vorbehalte und Auflagen enthalten kann.
Wer wird gefördert?
Es wird zwischen Förderungen für Unternehmen und für Privatpersonen unterschieden. Als Unternehmen gilt jede Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von der Rechtsform.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Wird das Gebäude auch privat genutzt, ist der Privatanteil auszuscheiden. Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein, maßgeblich ist das Datum der Baubewilligung (vor dem 1.1.2001). Es gibt unterschiedliche Förderungssätze, die Erreichung der Förderungsbedingungen ist durch einen Energieausweis nachzuweisen.
Wo ist der Förderungsantrag zu stellen?
Die Förderungsansuchen sind ab 28.3.2011 bei der KPC-Kommunalkredit Public Consulting ausschließlich online einzubringen: www.publicconsulting.at
Private Förderansuchen können ab 1.3.2011 bei den Bausparkassen gestellt werden.
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